Montag, 28. Februar 2011

Extra Credits: an open letter to EA Marketing - Update!

Das ist mal wieder typisch. Ich hab nen Monat lang fast gar nichts, und dann wieder 5 Posts auf einmal. xD

Anyway, es ist nicht das erste (und sicher nicht das letzte) mal, dass ich Werbung für die exzellente Internetshow Extra Credits mache, aber die letzte Episode trifft den Nagel mal wieder auf den Kopf. Ein "offener Brief" an die Marketing-Abteilung von EA. Es geht um Dante's Inferno, Medal of Honor und mein persönlicher Favorit: Die Your Mom hates Dead Space-Kampagne.

Wenn ihr grade 9 Minuten entbehren könnt, seht euch das Video hier an.

UPDATE: Das hier hat Extra Credits grade über ihre Facebook-Seite verkündet:
WE DID IT! I'll be sitting down with Rich Hilleman, the CCO of EA, to talk about their marketing and the trajectory of EA later today.
He's a great guy, and I think it says a lot about EA that they're willing to sit down and have a dialog)

Sonntag, 27. Februar 2011

Marvel vs. Capcom 3

Die Chancen stehen recht gut, dass ihr schon ganz genau wisst, ob ihr Marvel vs. Capcom 3: Fate of Two Worlds kaufen wollt oder nicht. Capcom hat mehrfach bewiesen, dass sie wirklich gute 2D-Prügler machen können. Hinzu kommt eine Riesencast mit den besten Kämpfern die Capcom und Marvel Comics zu bieten haben. Und Deadpool. Ob die Formel nun aufgeht und ob das Spiel doch ein paar Macken hat, erfahrt ihr unserem Test.

Freitag, 25. Februar 2011

Kampf gegen Windmühlen

Dieser Post hat, trotz des ähnlichen Titels, nur minimal mit meinem Blog zu tun.

Ende letzten Jahres hat Harald Fränkel vom International Games Magazine mich und ein paar andere Mods von Stigma-Videospiele angeschrieben, weil er einen Artikel über die Seite schreiben wollte. Es geht vorallem um die Doktorarbeit von Stigma-User Vicarocha und Gründer Rey-Alp, aber gegen Ende werde ich auch mal erwähnt.

Den ganzen Artikel gibt es hier.

Ich sollte dazu allerdings nachträglich noch etwas erwähnen. Auf der 2. Seite findet sich ja ein Bild von mir und darunter ein Zitat über das Aktionsbündniss Winnenden. Ja, ich habe das so gesagt und ich stehe auch zu dieser Aussage, allerdings fehlt ihr im Rahmen dieses Artikels ein bisschen der Kontext. Ein Satz über das AAW wurde erst kurz vor der Veröffentlichung entfernt und somit sieht meine Meinung dort etwas.... extrem aus. Leider habe ich den Artikel nicht mehr gesehen bevor er veröffentlicht wurde.
Dafür, dass das erste mal ist, dass ich offiziell in einem Fachmagazin erwähnt werde nicht gerade ein optimales Ergebnis, aber jetzt kann ich auch nichts mehr dran ändern. :P

Pixel sind auch nur Menschen

Es hat lange gedauert, aber meine neuste große Kolumne zum Thema Gewalt in Videospielen ist endlich fertig.

Ein Punkt, der in der "Killerspiel"-Debatte oft angeschnitten wird, ist das schiere Unverständnis, wie man denn da am Bildschirm "Menschen töten kann". Normalerweise argumentieren wir Spieler damit, dass wir nie auf die Idee kommen würden, unseren virtuellen Gegnern irgendeine Form von Menschlichkeit zuzugestehen und somit auch keine Hemmungen haben, den digitalen Abzug zu drücken.

Immerhin, es ist ja “nur ein Spiel”. Aber dabei darf man nicht vergessen, dass es immer mehr Spiele gibt, die darauf bauen, dass die Charaktere "menschlicher" werden. Schätze es wird Zeit, das Ganze mal genauer unter die Lupe zu nehmen.

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Sonntag, 20. Februar 2011

Ungeschnittene Filme in Zukunft nur auf Blu-Ray?

Das ich ein großer Fan von Heimkino bin dürfte inzwischen klar sein. Bisher konnte ich aber auf den Trend zu HD-Filmen verzichten. Das liegt zum einen daran, dass ich mir keinen Blu-Ray Player kaufen will, da ich in absehbarer Zeit noch unbedingt eine PS3 meiner Sammlung hinzufügen möchte und ein reiner Player somit sinnlos wäre.
Zum anderen hat mich die neue Qualität noch nicht wirklich überzeugt. Jedes mal wenn ich in einem Fachgeschäft einen HD-Fernsehr sehe auf dem eine Blu-Ray läuft, sieht das Bild unheimlich seltsam aus. Das mag daran liegen, dass es für mich noch ungewohnt bin, aber mein Eindruck war meist der, dass selbst Hollywood Blockbuster wie X-Men auf einmal aussehen als wäre es eine billige ZDF-Krankenhaussoap.

Soviel zur Einleitung. Wie ich heute morgen auf Schnittberichte gelesen habe, erscheint der Film Die Legende der Wächter, eine Kinderbuchverfilmung von Watchmen Regisseur Zack Snyder (was ne Kombination xD ), in 2 Fassungen. Eine geschnittene FSK 6-Fassung auf DVD und eine ungeschnitte 12er-Fassung auf Blu-Ray.

Ist das nur der Anfang? Werden in Zukunft mehr Studios sich dieser Methode bedienen um den Verkauf von Blu-Rays anzukurbeln? Wäre ziemlich dreist und es stellt sich die Frage was man diesem Trend entgegen setzen kann und ob das in Zukunft auch andere Filme betrifft. Erscheint der nächste Robert Rodriguez-Film dann nur in einer 16er Fassung auf DVD.
Und, noch viel wichtiger: Wenn ich mir in Zukunft auch noch Blu-Rays kaufen muss, wo zum Geier soll ich die hinstellen? Mein Regal platzt doch schon wieder aus allen Nähten. xD

Anyway, ich hätte Legend of the Guardians gerne gesehen, aber jetzt werde ich wohl auf die BluRay-Fassung warten müssen.

*Ninja vanish*

Freitag, 18. Februar 2011

Back to the Future - Episode 2: Get Tannen

Die erste Episode von Telltales Back to the Future: the Game hatte ein paar der üblichen Macken des Entwicklerstudios, machte aber durchaus Lust auf mehr. Die 2. Episode, Get Tannen, dagegen hat so einige Hänger und besagte Fehler fallen deutlicher ins Gewicht. Ob es sich dennoch lohnt zu spielen, erfahrt ihr unserem Test.

EA Interview bei Stigma

Möchte nur kurz Werbung für einen Post bei Stigma-Videospiele machen:

Dort findet sich im Moment ein Interview mit Martin Lorber, PR Director und Jugendschutzbeauftragter bei EA Deutschland. Unter anderem geht es um Drama bei der USK-Freigabe von Dead Space 2, Kopierschutzmaßnahmen und die Verbesserung des Jugendschutzes in Deutschland. Das Interview findet ihr hier.

Dienstag, 15. Februar 2011

Und weiter geht's!

Also eines muss man der BPjM lassen: sie sind schnell. Es ist noch nicht einmal 10 Uhr am Morgen und ich habe schon eine Antwort auf meine 2. Mail, die folgendermaßen aussah:

Sehr geehrter XXX,

danke für die schnelle Antwort, allerdings hat sie mir nicht geholfen. Die Gesetzeslage ist mir bekannt und ich benötigte auch keine weiteren Informationen über den Ablauf des Indizierungsverfahrens, ich hinterfrage seinen Sinn. Sie ignorieren meine Frage warum wir denn überhaupt eine weitere Prüfung durch die BPjM benötigen, wenn die Freigaben der USK doch verpflichtend sind.

Sehr irritiert hat mich außerdem dieser Abschnitt:
"Der Vertrieb und die Bewerbung indizierter Spiele an Minderjährige ist somit auch im Vergleich zu „USK 18“-Spielen erheblich eingeschränkt. Verstöße haben strafrechtliche Konsequenzen. Hieraus leitet sich bereits ein gravierender Wirkungsunterschied ab. "
Wenn ich Sie hier richtig verstehe, rechtfertigen Sie die Indizierung allein durch die Tatsache, dass sie existiert. Dies kann nicht Ihr Ernst sein!

Alles was ich von Ihnen möchte ist eine klare Antwort auf folgende Frage:
Welchen Sinn macht es, zwischen "USK 18"-Titeln und "jugendgefährdenden" Spielen zu unterscheiden, wenn eh beide Sorten nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen?

Warum werden nicht auch Spiele die als "jugendgefährdend" eingestuft wurden, nicht einfach mit einem "USK 18"-Siegel versehen und veröffentlicht? Dem Gesetz zu Folge dürfen diese von Jugendlichen nicht erworben werden und damit wäre dem Jugendschutz Folge geleistet. Und da Jugendliche in diesem Fall nur die Verpackung eines Spiels sehen, kann man kaum davon ausgehen, dass dies ernste Folgen haben wird.

Ich hoffe, dass ich mich dieses mal klarer ausgedrückt habe und Sie mir meine Fragen beantworten können.

mfg Konrad Huber

Und hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Huber,
dem Jugendmedienschutz liegt die Annahme zugrunde, dass von Medien Beeinträchtigungen bzw. Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ausgehen können.
Auf der Ebene der Jugendbeeinträchtigung hat der Gesetzgeber im Film- und Spielebereich das System der regulierten Selbstregulierung eingeführt, ein Zusammenwirken der freiwilligen Selbstkontrollen USK/FSK und der Obersten Landesjugendbehörden.Der Sinn des Indizierungsverfahrens ergibt sich, wie ich in der letzten E-mail versucht habe darzustellen, daraus, dass die Gefahrenabwehr hinsichtlich jugendgefährdender Medien durch den Gesetzgeber im Vergleich zu jugendbeeinträchtigenden Inhalten noch intensiver erfolgen soll. Dem liegt eine erhöhte Gefahrenprognose bezüglich jugendgefährdender Inhalte zugrunde. § 18 Abs. 1 JuSchG beschreibt, um welche Inhalte es dabei geht.
Ziel ist es, jugendgefährdende Medien gänzlich aus dem Blickfeld Minderjähriger verschwinden zu lassen und dazu zählt die Verpackung genauso wie die Werbung. Die Jugendlichen sollen im besten Fall gar nicht wissen, dass es diese Medien gibt. Dass dies im Zeitalter des Internets nicht umfassend gelingt ist klar, allerdings müssen Sie bedenken, dass Sie anscheinend vom bereits am indizierten Inhalt interessierten Jugendlichen ausgehen, während das Gros der Jugendlichen tatsächlich nichts von den indizierten Inhalten mitbekommt. Zu selben Ergebnissen kommt auch das Hans-Bredow-Institut der Universität Hamburg, das eine wissenschaftliche Evaluierung des Jugendmedienschutzes in Deutschland vorgenommen hat. Falls Sie diese Ausarbeitung noch nicht kennen sollten, hier der Link:

http://www.hans-bredow-institut.de/webfm_send/104

Darin heißt es ab Seite 36 zur Erläuterung des Sinns des Indizierungsverfahrens:
„Bestimmte, nur für Erwachsene geeignete Produkte (freigegeben ab 18 Jahren oder Produkte, denen die Kennzeichnung verweigert wurde) liegen im Handel frei zugänglich aus und können praktisch ohne Beschränkungen beworben werden; sie sind daher für Kinder und Jugendliche trotz ihres für sie ungeeigneten Inhaltes als Produkte prinzipiell wahrnehmbar; Cover, Titelseiten, Szenenbilder und Screenshots, aber auch redaktionelle Berichterstattung über diese Produkte geraten in den Aufmerksamkeitskreis von Minderjährigen. Das gesetzliche Konzept sieht daher vor, dass Medien, die Inhalte transportieren, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht nur beeinträchtigen, sondern gefährden können, nach ihrer Veröffentlichung von der BPjM in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden (sogenannte „Indizierung“).
Ziel ist es, sie für Minderjährige nicht nur unzugänglich, sondern auch „unsichtbar“ zu machen; dies geschieht durch weitgehende Vertriebs-, Abgabe- und Ausstellungsbeschränkungen und durch ein breites Werbeverbot.

Das ist zumindest eine Begründung. "Jugendgefährdende" Medien sich "gefährlicher" und müssen deshalb besser von Minderjährigen ferngehalten werden als solche die "nur" mit einer Ab18-Kennzeichnung versehen wurden.

Ist das sinnvoll? Selbst wenn wir der Annahme des Autors folgen, dass sich Minderjährige nicht so sehr für indizierte Spiele interessieren wie ich mir denke, ist es zu verantworten dieses Material vor ihnen zu verstecken? Denn das ist ja die Absicht hier: "Die Jugendlichen sollen im besten Fall gar nicht wissen, dass es diese Medien gibt."
Es ist auf jeden Fall ein Statement, dass man im Hinterkopf behalten sollte.

Montag, 14. Februar 2011

Eine kreisförmige Begründung

Wohoo, endlich mal wieder ein richtiger Post zu einem der zentralen Themen dieses Blogs! Nach einem recht gefülltem 4. Quartal habe ich dieses Jahr bisher hauptsächlich nur auf meine Kritiken auf Gamersunity verlinkt, aber jetzt hab ich wieder was, was in die ursprünglichen Themen dieses Blogs fällt. Nachdem sich im Dezember die FSK so herrlich selbst entlarvt hat, dachte ich mir, vielleicht kriege ich die BPjM zu einem ähnlichem Statement. Aber leider ist es dann doch nicht ganz so einfach. Entweder sind die bei der BPjM deutlich vorsichtiger wenn es um solche Anfragen geht, oder, was bei dieser Antwort ebenfalls sehr warscheinlich scheint, haben sie einfach einen Bot zum Mails beantworten.

Aber erst mal die Mail die ich am Sonntag Mittab abgeschickt habe:

Sehr geehrte Mitarbeiter der BPjM
mein Name ist Konrad Huber und ich habe einige Frage bezüglich der Indizierung von Videospielen. Als Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt im Jahr 2002 kam es zu einigen Änderungen im deutschen Jugendschutzgesetz. Unter Anderem wurden die vorher nur freiwilligen Kennzeichnungen der USK für den Handel bindend. Diese Regelung greift auch heute noch, Spiele mit einer “USK 18”-Kennzeichnung dürfen nicht an Minderjährige verlauft werden.

Die Frage ist nun, wenn wir bereits ein System haben, dass den Verkauf von für Jugendlicher nicht geeigneter Ware gesetzlich verbietet, welchem Zweck dient dann noch die Indizierung durch die BPjM? Ich weiß, dass die BPjM Medien indiziert die als “jugendgefährdend” und somit quasi eine Stufe über der 18er Bewertung der USK eingestuft werden, aber warum wird überhaupt zwischen jugendgefährdendem und nicht-jugendgefärdendem Ab18-Material unterschieden? Müsste man nicht davon ausgehen können, dass den Alterskennzeichnungen der USK im Verkauf Folge geleistet wird?
Mit der Indizierung geht bekanntlich ja noch ein Werbeverbot einher und ein Spiel darf nicht öffentlich zum Kauf ausliegen. Aber auch das scheint mir in diesem modernem Zeitalter etwas an der Praxis vorbeizugehen. Wieder einmal scheint die Indizierung nur deswegen in Kraft zu sein, weil die gesetzlich verankerten Bewertungen der USK ignoriert werden. Für Minderjährige sind Erwachsenenspiele im Laden so oder so unerreichbar. Es macht doch keinen Unterschied ob ein Jugendlicher im Regal jetzt die Schachtel für “Bioshock 2” (USK keine Jugendfreigabe, ungeschnitten), “Aliens vs. Predator” (Pegi 18, indiziert) oder “Dead Rising” (Pegi 18, beschlagnahmt), weil er keinen der genannten Titel legal erwerben dürfte. Oder müssen wir davon ausgehen, dass bereits die Verpackung als jugedgefährdend zu bewerten ist?

Auch das Werbeverbot entstammt offensichtlich einer vergangenen Zeit. Selbst wenn Werbung auf der Straße oder Fachmagazinen verboten wird, können sich interessierte Spieler jederzeit über das Internet über neue Spiel informieren. Somit wird das “verstecken” dieser Ware obsolet.
Zusammenfassend komme ich wieder auf die selbe Frage zurück: Wir haben mit der USK ein System, welches den Verkauf von Videospielen im Fachhandel kontrolliert. Wofür also braucht Deutschland eine weitere Institution, die Erwachsenentitel noch weiter kontrolliert und differenziert?

Ich hoffe Sie können mir meine Fragen beantworten.

mfg Konrad Huber

Der Grundgedanke hinter dieser Mail war, dass sich die BPjM möglicherweise verplappert und zugibt, dass sie, ähnlich wie die FSK neulich, tatsächlich nur noch als Zusatzinstanz funktioniert. Aber so doof waren sie dann leider doch nicht.
Die Antwort sah folgendermaßen aus:

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihr Interesse am Jugendmedienschutz!

Der Jugendmedienschutz unterscheidet zwischen jugendbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Inhalten.

Spiele, die ein aktuelles USK-Kennzeichen tragen, sind jugendbeeinträchtigend, aber nicht –gefährdend.

Wie sie richtig bemerkt haben, sind die Verbreitungsbeschränkungen hinsichtlich indizierter (= jugendgefährdender) Spiele weiterghend als bei „USK 18“-Titeln. Die genauen Beschränkungen sind im § 15 Abs. 1 JuSchG geregelt:

1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,
7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Verstöße hiergegen werden als Straftat verfolgt:

§ 27 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder 6, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Trägermedium anbietet, überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist,

2. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 7, auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Trägermedium herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einführt,


So weit so schlecht. Anscheinend versuchen sie mich mit Gesetzestexten erstmal mürbe zu machen, in der Hoffnung, dass ich die Antwort nur überfliege. Aber der nächste Abschnitt ist dagegen sehr aufschlussreich.

Der Vertrieb und die Bewerbung indizierter Spiele an Minderjährige ist somit auch im Vergleich zu „USK 18“-Spielen erheblich eingeschränkt. Verstöße haben strafrechtliche Konsequenzen.

Hieraus leitet sich bereits ein gravierender Wirkungsunterschied ab.

Das Indizierungsverfahren selbst ist im Jugendschutzgesetz detailliert beschrieben. Gerne weise ich Sie auf zwei Broschüren der BPjM hin, in denen auf weitergehende Fragen eingegangen wird. Diese sind als Download kostenlos unter folgenden Links abrufbar:

http://bundespruefstelle.de/bpjm/redaktion/PDF-Anlagen/bpjm-thema-jugendmedienschutz-2008,property=pdf,bereich=bpjm,sprache=de,rwb=true.pdf

http://bundespruefstelle.de/bpjm/redaktion/PDF-Anlagen/bpjm-thema-wegweiser-jugendmedienschutz,property=pdf,bereich=bpjm,sprache=de,rwb=true.pdf

Mit freundlichen Grüßen

XXX

So, habt ihr das gelesen?

"Hieraus leitet sich bereits ein gravierender Wirkungsunterschied ab."
Lasst es euch auf der Zunge zergehen. Jugendgefährdende Spiele werden anders behandelt als normale USK 18-Titel. Daraus lässt sich ableiten, dass sie offensichtlich schlimmer sind und somit strenger behandelt werden müssen. This calls for a facepalm pic!

Ja, das ist Lord Z. Ich bin Nerd, verklagt mich.

Jetzt muss ich mir nur noch überegen wie auch diese Mail reagieren soll. Einmal abgesehen von der faszinierenden Kreisbegründung wird in dieser Mail meine Frage nämlich nicht wirklich beantwortet. Ob die bei der BPjM Folgemails ähnlich ignorieren wie im Familienministerium?



Freitag, 11. Februar 2011

Bionic Commando Rearmed 2

Bionic Commando Rearmed 2 ist das Sequel zu einem Remake das eigentlich nur dazu gemacht wurde um Aufmerksamkeit auf ein groß angelegtes 3D-Reboot zu lenken. Hört ihr noch zu? Gut. In Rearmed 2 nimmt Nathan ‘Rad’ Spencer, bewaffnet mit seinem bionischen Arm und einem Schnauzbart wie Tom Selleck, es mit einem bösen Diktator auf. Schon wieder?

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Freitag, 4. Februar 2011

Dead Space 2


Vor ein paar Jahren wagte es EA - damals noch das personifizierte Böse in der Videospielindustrie - gleich 2 völlig neue IPs auf den Markt zu bringen. Und während ein paar von uns immer noch sehnsüchtig auf ein Sequel zu Mirror’s Edge warten, so entwickelte sich das andere Spiel in ein richtiges Franchise mit Filmen, Büchern und Spin-Offs. Jetzt steht uns endlich das nächste große Spiel dieser Serie ins Haus.
In Dead Space 2 übernehmt ihr erneut die Rolle von Isaac Clarke um einer Invasion von Weltraum-Zombies Einhalt zu gebieten.

Sobald euch jemand aus dieser Zwangsjacke rauslässt.

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